Benützerreglement
Das Benützerreglement können sie in mehreren Sprachen in der Ludothek beziehen oder als PDF-file herunterladen. Für fremdsprachige Reglemente klicken Sie auf die Landesfahne.
Benützerreglement (PDF, 106 kb)
Was bietet die Ludothek Frauenfeld?
Kinder und Erwachsene können in der Ludothek aus rund 1800 Spielartikeln auswählen und die Spiele für 4 Wochen ausleihen. Sie bietet Gelegenheit, neue Spielideen zu entdecken und auszuprobieren. Das Angebot besteht aus aktuellem, gepflegtem und pädagogisch wertvollem Spielgut.
Die Benützer – vor allem die Kinder – lernen verantwortungsvoll mit dem ausgeliehenen Spielgut umzugehen und sich nach einer bestimmten Zeit wieder von ihm zu trennen. Die Ludothek ist so eingerichtet, dass sich ein Kind im Schulalter ein Spielzeug selber aussuchen kann.
Gerne orientieren und beraten wir Sie rund ums Spielen.
Die Ludothek Frauenfeld wird von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern betrieben.
Benützer der Ludothek bezahlen eine Jahresgrundgebühr plus Ausleihgebühren. Interessierte können dem Verein Ludothek Frauenfeld beitreten und zahlen einen Mitgliederbeitrag. Gelegenheitsspieler können eine einmalige Ausleihe lösen. Gönner unterstützen den Verein mit einem frei wählbarem Beitrag oder übernehmen die Einkaufskosten eines Spiels.
Die Ludothek Frauenfeld ist Mitglied des VSL Verband der Schweizer Ludotheken.
In unserem Spielsortiment finden Sie:
- Gesellschaftsspiele
- Geschicklichkeitsspiele
- Lernspiele, Rollenspiele
- alles zum Bauen und Konstruieren
- alles für den Puppenhaushalt
- Musikinstrumente
- Spiele für draussen
- Fahrzeuge
- Sport- und Jongliermaterial
- Gameboys
- Spezielles Spielgut zum Reservieren: Spielkisten,
Grossspiele, Disco-Beleuchtung, etc.
Eine aktuelle Liste aller Spiele finden Sie hier.
Gebühren
Benützer Jahresgrundgebühr Familie, Institution |
CHF 30.– |
Einmalige Ausleihe Einmalgebühr zuzüglich Depot |
CHF 10.– CHF 50.– |
Ersatz Benützerausweis | CHF 5.– |
Ausleihgebühren pro Spiel |
ab CHF 1.– |
Reservation von ausgeliehenen Spielartikeln pro Artikel |
CHF 3.– |
von speziellem Spielgut für Anlässe | gratis |
Mahnungen 1. Mahnung (plus entsprechende Ausleihgebühren) |
CHF 4.– |
2. Mahnung | CHF 4.– |
3. Mahnung | CHF 8.– |
Die Mahngebühren werden addiert | |
Reparatur / Verlust Spielanleitungen Kleinteile von Spielen Verpackungen Gummiband |
ab CHF 5.– ab CHF 5.– ab CHF 5.– ab CHF 1.– |
grössere Reparatur | nach Aufwand |
Wiederbeschaffungskosten | nach Artikel |
Bearbeitungsgebühr CHF 10.– |
Benützerausweis
Neu eingeschriebenen Benützern wird ein persönlicher Benützerausweis ausgestellt. Personen unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe vorzuweisen und nicht übertragbar.
Der Verlust des Benützerausweises sowie Namens- und Adressänderungen sind der Ludothek umgehend zu melden.
Wird während 2 Jahren keine Ausleihe getätigt, verliert der Benützerausweis seine Gültigkeit.
Bei jeglichem Missbrauch des Benützerausweises wird dieser eingezogen und vernichtet.
Ausleihe
Pro Benützer, Familie oder Institution können 10 Spiele gleichzeitig ausgeliehen werden. Für spezielle Anlässe nach Absprache mehr.
Die ausgeliehenen Spielartikel inkl. Verpackung müssen beim Bezug sofort auf Vollständigkeit und allfällige Beschädigung kontrolliert werden. Beanstandungen sind innert 24 Stunden der Ludothek zu melden: Telefonbeantworter 052 721 42 80 oder info@ludo-frauenfeld.ch.
Die Ausleihdauer beträgt maximal 4 Wochen; für spezielles Spielgut eine Woche.
Die Ausleihdauer kann einmal verlängert werden, sofern keine Reservation vorliegt. Die Ausleihgebühr wird nochmals verrechnet. Eine Verlängerung ist auch telefonisch oder per Mail möglich.
Einmalige Ausleihe
Gelegenheitsspieler und nicht eingeschriebene Personen können eine einmalige Ausleihe tätigen. Durch Bezahlen einer Einmalgebühr, den entsprechenden Ausleihgebühren und einem Depot, können die Spielartikel für max. 4 Wochen ausgeliehen werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Rückgabe
Wir erwarten die Spielartikel rechtzeitig, geordnet, vollständig und sauber zurück, damit sie sofort wieder ausgeliehen werden können. Bei der Rückgabe unvollständiger Spiele müssen die Benützer die entsprechenden Wiederbeschaffungskosten bezahlen.
Bitte transportieren Sie das Spielgut vorsichtig, damit auch die Verpackungen vor Schäden geschützt sind.
Gebühren
Für die Benützung der Ludothek Frauenfeld wird eine Jahresgrundgebühr erhoben, die bei der ersten Ausleihe zu zahlen ist.
Die Ausleihgebühr pro Spiel richtet sich nach dem Einkaufspreis und ist beim Bezug sofort zu bezahlen. Für die Ausleihe eines Spiels muss die Jahresgrundgebühr bezahlt sein und dürfen keine Ausstände betreffend Ausleihgebühren oder Mahnkosten bestehen.
Bei einer Verlängerung wird die zusätzliche Ausleihgebühr spätestens bei der Rückgabe des Spiels zur Zahlung fällig.
Bei Benützern unter 16 Jahren haften die gesetzlichen Vertreter solidarisch für sämtliche Ausstände.
Für elektronische Spiele bestehen spezielle Konditionen, über die wir Sie gerne informieren.
Reservationen
Gegen eine Gebühr können bereits ausgeliehene Spielartikel reserviert werden.
Spezielles Spielgut kann auf ein bestimmtes Datum jederzeit ohne Reservationskosten reserviert werden.
Mahnungen
Falls ein Spiel nicht spätestens am Tag des Ablaufs der Ausleihdauer zurückgebracht wird, haben die Benützer noch einmal die ganze Ausleihgebühr sowie die Mahnkosten zu bezahlen. Beide werden sofort zur Zahlung fällig.
Schaden / Verlust
Bei der Rückgabe des Spielguts, welches über eine normale Abnützung hinaus beschädigt ist, werden fehlende oder defekte Teile des Spielmaterials und deren Verpackung verrechnet.
Schäden am Spielgut sind dem Ludothekpersonal zu melden und dürfen nur nach vorheriger Rücksprache selber repariert werden.
Den Ersatz oder die Reparatur eines Artikels haben die fehlbaren Benützer zu den Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten zu bezahlen. Diese Kosten sowie die allfällige Bearbeitungsgebühr werden innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Haftung / Ausschluss
Die Ludothek Frauenfeld übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Gebrauch von ausgeliehenem Spielgut entstehen.
Wer den Ludotheksbetrieb behindert, das Benützerreglement missachtet, Anordnungen nicht befolgt oder andere Personen stört, kann durch den Vorstand der Ludothek Frauenfeld von der Benützung der Ludothek ausgeschlossen werden.
Den Weisungen der Ludothekarinnen ist Folge zu leisten.
Das Rauchen ist im ganzen Gebäude verboten!
Tiere haben keinen Zutritt.
Mit der erstmaligen Ausleihe eines Artikels anerkennen die Benützer ausdrücklich das vorliegende Benützerreglement.
Wünsche und Anregungen nehmen wir gerne entgegen.
Viel Spass beim Spielen.